Sie haben Geschäftsanteile unserer Genossenschaft „Unser Laden Falkenau“ e.V geerbt und sind kein Mitglied der Genossenschaft. Dann können Sie mit dem beigefügten Formular gegenüber dem Vorstand Ihre Erbeinsetzung erklären. Sind Sie selbst Mitglied, dann schauen sie bitte auf diese Seite.
Das Erbschaftsanzeigeformular finden Sie hier.
Mit der Annahme der Erbschaft haben Sie die Rechte und Pflichten des verstorbenen Mitglieds befristet übernommen. Nach § 7 der Satzung endet die Mitgliedschaft des Erben automatisch am 31.12. des Sterbejahres. Nach § 10 der Satzung wird das Auseinandersetzungsguthaben nach Feststellung des Jahresabschlusses binnen 6 Monate des Folgejahres ausgezahlt.
Möchten Sie über den 31.12. selbst Mitglied werden, kann mit dem Einreichen einer Beitrittserklärung eine eigenständige Mitgliedschaft in der Genossenschaft beantragt werden.