Übernahme von Geschäftsanteilen durch Erbschaft

Haben Sie als Mitglied (!) der Genossenschaft von einem verstorbenen Mitglied Geschäftsanteile geerbt, dann sollten Sie das angefügte Formular verwenden und dem Vorstand vorlegen. Sind Sie kein Mitglied der Genossenschaft, dann schauen Sie bitte auf diese Seite.

Das Übernahmeformular finden Sie hier.