Übertragung der Geschäftsanteile

Sie möchten Ihre geschäftsanteile auf ein anderes Mitglied der Genossenschaft übertragen. Dies können Sie mit den anhängigen Formular erledigen. Dieses Formular ist ausgefüllt beim Vorstand zur Zustimmung einzureichen. Sollte die Person noch kein Mitglied sein, müsste der Übertragungserklärung eine Beitrittserklärung anfügt werden

Das Übertragungsformular finden Sie hier.

Auszug aus der Satzung:

§ 6 Übertragung des Geschäftsguthabens

(1)  Ein Mitglied kann jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch schriftlichen Vertrag einem anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber an seiner Stelle Mitglied ist oder wird.

(2)  Ein Mitglied kann sein Geschäftsguthaben, ohne aus der Genossenschaft auszuscheiden, teilweise übertragen und damit die Anzahl seiner Geschäftsanteile verringern. Abs. 1 gilt entsprechend. Die teilweise Übertragung von Geschäftsguthaben ist nur in der Höhe, die dem Betrag oder dem Vielfachen des Betrages eines Geschäftsanteils entspricht, möglich.

(3)  Die Übertragung des Geschäftsguthabens bedarf der Zustimmung des Vorstands.

Die Auseinandersetzung ist nach § 10 der Satzung der Vorgang der Auszahlung des anteiligen Geschäftsguthabens an das ausscheidende Genossenschaftsmitglied.